Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |
2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei [18.10.2024 19:55] – [IT-forensicher Nachweis gefälschter Beweise, Gehörsrüge und Befangenheitsantrag] sekundant | 2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei [18.10.2024 19:56] (aktuell) – [Untätigkeitsklage] sekundant |
---|
| |
===== Untätigkeitsklage ===== | ===== Untätigkeitsklage ===== |
| |
| In der Klage selbst war keinerlei Fortgang zu verzeichnen. Die Angaben aus der [[2003-03:sta_schweinfurt_az._14_ujs_351_22|Ermittlungssache]] widersprachen sich, standen in wesentlichen Teilen selbst zu den Äußerungen und Aussagen im Klageverfahren im Widerspruch. Mehrere Sachstandsanfragen hierzu, von welchem Sachstand und welchen Tatsachen denn nun das Gericht ausgehen würde, blieben ebenso unbeantwortet wie eine bislang letzte {{ :2003-03:23-09-19_lg_schweinfurt_2023-09-19_sachstand_gegenvorstellung_beweisbeschl._pub.pdf |Sachstandsanfrage vom 19.09.2023 mit Gegenvorstellung}} zum ursprünglichen Beweisbeschluss. Seitdem herrscht seitens des Landgerichts absolute Funktstille! Nach mehreren Monaten der Untätigkeit wurde daher mit Schriftsatz vom 27.10.2023 {{ :2003-03:23-10-27_lg_schweinfurt_23-10-27_verzoegerungsruege_pub.pdf |Verzögerungsrüge}}(([[https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__198.html|§ 198 III GVG]])) erhoben. |
| |
Die Verzögerungsrüge ist Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage, welche erst nach einem 6-monatigem Abwarten erhoben werden kann. Der Text zur Untätigkeitsklage liegt nach nunmehr fast 9 Monaten nach der Verzögerungsrüge seit dem 20.06.2024 beim Rechtsanwalt [[list:jur:Forster, J. M.|Jörg Forster]], wurde aber auch nach mehrmaliger Nachfrage und Erinnerung bislang noch immer nicht als Klage dem zuständigen Gericht vorgelegt. | Die Verzögerungsrüge ist Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage, welche erst nach einem 6-monatigem Abwarten erhoben werden kann. Der Text zur Untätigkeitsklage liegt nach nunmehr fast 9 Monaten nach der Verzögerungsrüge seit dem 20.06.2024 beim Rechtsanwalt [[list:jur:Forster, J. M.|Jörg Forster]], wurde aber auch nach mehrmaliger Nachfrage und Erinnerung bislang noch immer nicht als Klage dem zuständigen Gericht vorgelegt. |