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2003-03:sta_schweinfurt_az._14_ujs_351_22 [13.10.2024 23:30] – [Delikt Täter Tatmittel] sekundant | 2003-03:sta_schweinfurt_az._14_ujs_351_22 [20.11.2024 21:52] (aktuell) – [Opferhilfe Bayern als staatliche Hilfsorganisation für Opfer von Straftaten] sekundant |
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===== Opferhilfe Bayern als staatliche Hilfsorganisation für Opfer von Straftaten ===== | ==== Opferhilfe Bayern als staatliche Hilfsorganisation für Opfer von Straftaten ==== |
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Etwa gleichzeitig zum Ermittlungserzwingungsverfahren wurde am 01.12.2023 auch ein {{ :2003-03:2023-12-01_antragsformular_opferhilfe_pub.pdf |Antrag}} an die [[https://www.opferhilfebayern.de/|Stiftung Opferhilfe Bayern]](([[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStOpferhG]]|\\ Art. 3 Abs. 2, Satz 2 zur Mittelherkunft:\\ "Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Geldbußenzuweisungen aus Strafverfahren und vom Freistaat Bayern Zuschüsse nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes erhalten.")) gestellt. Bis dato (15.09.2024) wurde auf den Antrag bis auf eine {{ :2003-03:2023-12-07_antwort_antrag_stiftung_opferhilfe_07.12.23_pub.pdf |Eingangsbestätigung}} und der Zusage über den Antrag baldmöglichst zu entscheiden nicht reagiert. | Etwa gleichzeitig zum Ermittlungserzwingungsverfahren wurde am 01.12.2023 auch ein {{ :2003-03:2023-12-01_antragsformular_opferhilfe_pub.pdf |Antrag}} an die [[https://www.opferhilfebayern.de/|Stiftung Opferhilfe Bayern]](([[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStOpferhG]]|\\ Art. 3 Abs. 2, Satz 2 zur Mittelherkunft:\\ "Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Geldbußenzuweisungen aus Strafverfahren und vom Freistaat Bayern Zuschüsse nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes erhalten.")) gestellt. Bis dato (15.09.2024) wurde auf den Antrag bis auf eine {{ :2003-03:2023-12-07_antwort_antrag_stiftung_opferhilfe_07.12.23_pub.pdf |Eingangsbestätigung}} und der Zusage über den Antrag baldmöglichst zu entscheiden nicht reagiert. |
Besetzt ist dieser Stiftungsrat allerdings auch mit einem Vertreter des WEISSEN RINGs, derzeit der Landesvorsitzende Bayern-Nord, Herr Wolfgang Schwarz.(([[https://www.opferhilfebayern.de/Organe.html]] - Wolfgang Schwarz Mitglied im Stiftungsrat Stiftung Opferhilfe Bayern, abgerufen am 15.09.2024)) Ob sich der WEISSE RING von den Abhängigkeiten der bisherig tätigen Strafverfolgungsorgane, namentlich der Polizei, der Staatsanwaltschaft wie auch der Generalstaatsanwaltschaft und den politischen Gremien von Rechts- und Petitionsausschüssen freimachen kann, ist nach bisheriger Erfahrung schon als fraglich zu bezeichnen. | Besetzt ist dieser Stiftungsrat allerdings auch mit einem Vertreter des WEISSEN RINGs, derzeit der Landesvorsitzende Bayern-Nord, Herr Wolfgang Schwarz.(([[https://www.opferhilfebayern.de/Organe.html]] - Wolfgang Schwarz Mitglied im Stiftungsrat Stiftung Opferhilfe Bayern, abgerufen am 15.09.2024)) Ob sich der WEISSE RING von den Abhängigkeiten der bisherig tätigen Strafverfolgungsorgane, namentlich der Polizei, der Staatsanwaltschaft wie auch der Generalstaatsanwaltschaft und den politischen Gremien von Rechts- und Petitionsausschüssen freimachen kann, ist nach bisheriger Erfahrung schon als fraglich zu bezeichnen. |
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| ===== Neue Tatsachen und Wiederaufnahme ===== |
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| Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ist dann möglich, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden. Solche Tatsachen wurden der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vorgelegt. Zur Kenntnis genommen wurden sie nicht. |
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| ==== Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - die Zweite ==== |
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| Die Rechtskenntnisse der Justiz können allenfalls vermutet werden, das Rechtsverständnis(([[https://blog.burhoff.de/2020/05/rechtsmittel-i-das-fehlerhafte-rechtsverstaendnis-der-verteidigerin-oder-herr-lass-hirn-vom-himmel-regnen/]]Wie Burhoff in einem Blog schrieb: Das „fehlerhafte Rechtsverständnis der Verteidigerin“, oder: „Herr lass Hirn vom Himmel regnen“)) oder der Wille dazu fehlen aber ganz. |
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