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2003-03:sta_schweinfurt_az._14_ujs_351_22

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2003-03:sta_schweinfurt_az._14_ujs_351_22 [31.03.2024 15:06] – [Das Ermittlungserzwingungsverfahren beim OLG Bamberg] sekundant2003-03:sta_schweinfurt_az._14_ujs_351_22 [31.03.2024 18:38] (aktuell) – [Der Generalstaatsanwalt und seine Entscheidung über die Beschwerde] sekundant
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 ==== Der Generalstaatsanwalt und seine Entscheidung über die Beschwerde ==== ==== Der Generalstaatsanwalt und seine Entscheidung über die Beschwerde ====
  
-Am 04.11.2023 wurde die Entscheidung des Generalstaatsanwalts der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Form eines {{ :2003-03:gensta_bbg._bescheid_v._19.10.2023_az._130_zs_670-23_-_beschwerdeablehnung_pub.pdf |Bescheides vom 19.10.2023}} vom 19.10.2023(({{ :2003-03:gensta_bbg._bescheid_v._19.10.2023_az._130_zs_670-23_-_beschwerdeablehnung_pub.pdf |Bescheid vom 19.10.2023}})) zugestellt. Demnach gibt Oberstaatsanwalt [[list:jur:johannes_tränkle|Tränkle]] der Beschwerde "keine Folge". Die weiteren Ausführungen entsprechen auffällig denen des Staatsanwalts [[list:jur:yavuz_yah|Yavuz]] der StA Schweinfurt. Zugrunde gelegt wurden auch hier wiederum teils konstruierte Umstände, die die Beschuldigten zu entlasten versuchen; die einschlägigen Indizien und Beweismittel dagegen werden auch von Oberstaatsanwalt [[list:jur:johannes_tränkle|Tränkle]] nicht zur Kenntnis genommen. Es gilt also auch hier der umgekehrte Ermittlungsgrundsatz "nur entlastende Beweise" entweder zu finden oder im Zweifel zu konstruieren.+Am 04.11.2023 wurde die Entscheidung des Generalstaatsanwalts der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Form eines {{ :2003-03:gensta_bbg._bescheid_v._19.10.2023_az._130_zs_670-23_-_beschwerdeablehnung_pub.pdf |Bescheides vom 19.10.2023}}(({{ :2003-03:gensta_bbg._bescheid_v._19.10.2023_az._130_zs_670-23_-_beschwerdeablehnung_pub.pdf |Bescheid vom 19.10.2023}})) zugestellt. Demnach gibt Oberstaatsanwalt [[list:jur:johannes_tränkle|Tränkle]] der Beschwerde "keine Folge". Die weiteren Ausführungen entsprechen auffällig denen des Staatsanwalts [[list:jur:yavuz_yah|Yavuz]] der StA Schweinfurt. Zugrunde gelegt wurden auch hier wiederum teils konstruierte Umstände, die die Beschuldigten zu entlasten versuchen; die einschlägigen Indizien und Beweismittel dagegen werden auch von Oberstaatsanwalt [[list:jur:johannes_tränkle|Tränkle]] nicht zur Kenntnis genommen. Es gilt also auch hier der umgekehrte Ermittlungsgrundsatz "nur entlastende Beweise" entweder zu finden oder im Zweifel zu konstruieren.
  
 Im Bescheid wird diesmal richtigerweise auf die weiteren rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, die auf ein Ermittlungserzwingungsverfahren hinauslaufen. Im Bescheid wird diesmal richtigerweise auf die weiteren rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, die auf ein Ermittlungserzwingungsverfahren hinauslaufen.
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